AGB

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AVG gelten für alle erteilten Aufträge.
Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend und schriftlich widersprochen wird.

01 Vertragsgegenstand/Vertragsumfang/Vertragsgebiet/Geltungsbereich
01.1
Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang ergeben sich aus dem Kostenvoranschlag/Projektangebot des Designers und der Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Designers.

02 Projektdauer und vorzeitiger Projektabbruch
02.1
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu kündigen. In diesem Falle werden die durch den Designer bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet.

02.2
Eine bei Projektabbruch durch den Auftraggeber bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der Auftraggeber auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet.

02.3
Die ganze oder teilweise Verwertung bis zu einem vorzeitigen Projektabbruch durch den Designer erarbeiteter Ideen, Entwürfe und Ergebnisse durch den Auftraggeber bedarf dann einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Designer.

03. Urheberrecht und Nutzungsrecht
03.1
Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.

03.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

03.3
Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original, bei der Vervielfältigung noch bei Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

03.4
An Varianten des Entwurfes, nicht ausgearbeiteten Skizzen, Modellen und Zeichnungen erwirbt der Auftraggeber keine Rechte. Sie dürfen ohne Zustimmung des Designers nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden. Eine Vereinbarung über die Übertragung von Rechten an in Designstudien enthaltenen Ideen, Lösungen und Entwürfen bedarf eines Auftrages zur Weiterentwicklung oder anderer Vereinbarungen mit dem Designer.

03.5
Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung des Designers und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

03.6
Designrelevante Veränderungen an Entwürfen oder an nach Entwürfen des Designers hergestellten Erzeugnissen müssen dem Designer mitgeteilt werden oder bedürfen seiner Zustimmung.

03.7
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

03.8
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

04 Eigentumsvorbehalt/Zurückbehaltungsrecht
04.1
An Entwürfen, Zeichnungen, Werkzeichnungen und Modellen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

04.2
Die Originale sind nach angemessener Frist dem Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

04.3
Die Rückgabe erfolgt auf Gefahr und zu Lasten des Auftraggebers frei Büro des Designers.

04.4
Im Einvernehmen mit dem Designer ist der Auftraggeber berechtigt, ein Design nach Vertragserfüllung auf seine Kosten als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster unter Nennung des Designers anzumelden.

04.5
Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

04.6
Die Übertragung patentfähiger Erfinderrechte bedarf besonderer Vereinbarungen.

05 Nutzung durch Dritte/Nutzungsrechtsübertragung
05.1
Das Recht auf Nutzung, Produktion und Vertrieb des vom Designer gestalteten Auftraggegenstandes geht mit Vertragserfüllung auf den Auftraggeber über.

05.2
Sollen vom Designer im Rahmen des Vertrages entworfene Produkte zu irgendeinem Zeitpunkt in der ursprünglichen oder einer abgewandelten Form oder Gestaltung an andere Produzenten oder Vertreiber geliefert oder von solchen unter eigenem Namen gefertigt und/oder vertrieben werden, ist die Zustimmung des Designers erforderlich.

05.3
Eine Honorierung dieser Übertragung muss vereinbart werden.

05.4
Das Gleiche gilt für Entwürfe des Designers, die nicht zur Realisierung gelangt sind.

05.5
Dies gilt sowohl für zwei- als auch dreidimensionale Entwürfe.

06 Vergütung
06.1
Entwürfe, Zeichnungen/Werkzeichnungen und Modelle bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:

a) dem Entwurfshonorar (bzw. Modellbauhonorar)
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar) und
c) dem Werkzeichnungshonorar (bzw. Honorar für design-technische Zeichnungen).

06.2
Die Leistungen des Designers und deren Honorierung gehen aus einem Kostenvoranschlag oder Projektangebot des Designers hervor.

06.3
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für das Copyright.

**06.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

06.5
Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

06.6
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Für die Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte und die zu deren Vorbereitung erforderlichen Leistungen (Entwürfe, Werkzeichnungen, etc.) gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gemäß §12 Abs, 2 Nr.7c UStG.

07 Fälligkeit der Vergütung
07.1
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig.

07.2
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.

07.3
Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

08 Sonderleistungen/Neben- und Reisekosten
08.1
Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Werkzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Kostenvoranschlag gesondert berechnet.

08.2
Der Designer ist dazu berechtigt im Rahmen des dem Auftrag zugrundeliegenden Kostenvoranschlags weitere Mitglieder der Designgruppe high standArt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

08.3
Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

08.4
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

08.5
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

08.6
Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

08.7
Sollte ein Auftrag/eine Leistung künstlersozialabgabepflichtig sein, verpflichtet sich der Auftraggeber diese Abgaben gemäß Gesetz an die Künstlersozialkasse abzuführen.

08.8
Sollte der Designer – in Absprache mit dem Kunden – zur Ausführung eines Auftrags einen zweiten Künstler beauftragen müssen, verpflichtet sich der Auftraggeber auch auf diese Arbeiten die Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse ab zuführen.

09 Haftung
09.1
Der Designer haftet nicht für die Neuartigkeit, die Realisierbarkeit und die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Entwürfe und übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass der Herstellung und Verbreitung nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

09.2
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text (sowie technische Inhalte).

09.3
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen etc. entfällt jede Haftung des Designers.

09.4
Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet der Designer nicht.

09.5
Soweit der Designer Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Eine Haftung für Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

09.6
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

09.7
Der Designer haftet nur bei eigenem Verzug und von ihm zu
vertretender Unmöglichkeit der Leistung.

09.8
Der Designer haftet nicht für Inhalte oder Angebote auf den von ihm erstellten Websites der Auftraggeber. Er behält sich vor, Auftraggeber, die gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften verstoßen fristlos von der Nutzung der Websites auszuschließen. Die erstellten Websites lauten nur „formal“ auf den Designer als Inhaber der jeweiligen Domain – „owner“ und „admin c“, da dieses einen bedeutet besseren Service für die Auftraggeber darstellt – jeder Auftraggeber kann mit der Kündigung seine Domain(-Namen) kostenfrei mitnehmen. Die bei Vertragsabschluß vom Designer abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

09.09
Der jeweilige Auftraggeber stellt den Designer von sämtlichen Ansprüchen die aus der Nutzung der erstellten Websites von Dritten gegenüber dem Designer geltend gemachten Verletzungen ihrer Rechte frei. Der Auftraggeber übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Designers einschließlich sämtlicher Anwalt- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Designer für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und für die Verteidigung gegen diese erforderlich sind.

09.10
Der Designer wird selber nicht Vertragspartner der zwischen den Auftraggebern und Nutzern der von Designer erstellten Websites oder der über solche Websites geschlossenen Verträge. Die vom Auftraggeber veröffentlichten Inhalte werden von dem Designer nicht geprüft.

09.11
Der Designer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit dem Designer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

09.12
Der Designer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Designer nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Krieges- und Naturereignisse oder durch sonstige nicht vom Designer zu vertretende Vorkommnisse z.B. Streik, Stromausfall, Verkehrsstörungen, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten sowie Funktionsstörungen bei EDV Anlagen und Internetanbindungen, sowie für Datenverluste des Auftraggebers, den E-Mail-Verkehr des Auftraggebers oder externe Links die auf vom Designer erstellten Websites des Auftraggebers installiert sind.
Vorsorglich stellt der Designer hiermit ausdrücklich fest, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Er distanziert sich deshalb hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Fremd-Seiten auf von ihm erstellten Websites und Homepages. Der Designer macht sich ihre Inhalte ebenso wenig wie die Inhalte der Websites der Auftraggeber zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf vom Designer erstellten Websites angebrachten Links, sowie Seiten, die durch Webringe aufgerufen werden oder Gästebucheinträge.

09.13
Aus technischen Gründen kann der Designer keine Gewähr oder Haftung für seine Erreichbarkeit per E-Mail oder für die Erreichbarkeit Website der Auftraggeber übernehmen. Er übernimmt außerdem keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der über das Internet transportierten Daten. Die Verfügbarkeit der Website liegt nicht im Bereich des Designers sondern in dem Bereich des jeweiligen Providers.

09.14
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 9.01-9.13 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktsicher Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung dem Designer gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

09.15
Die Daten des Auftraggebers werden nach den Bestimmungen des Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Hiernach ist der Designer insbesondere berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten), zur Leistungserbringung (Nutzungsdaten) oder Abrechnung (Abrechnungsdaten) erforderlich ist. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich beim Designer einzusehen.

10 Entscheidung in Fragen der Produktrealisation
10.1
Der Auftraggeber trifft Entscheidungen in technischen und wirtschaftlichen Fragen in eigener Verantwortung.

10.2
Die dem Auftraggeber vom Designer vorgelegten Konzepte, Entwürfe und Zeichnungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von acht Tagen nach Vorlage dem Designer entgegen gerichtete Erklärungen, Forderungen oder Informationen in eindeutiger Weise zukommen lässt.

11 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
11.1
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.

11.2
Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

11.3
Texte werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 11 gilt sinngemäß auch für Texte und technische Zeichnungen.

11.4
Von allen vervielfältigten grafischen Arbeiten werden dem Designer 10-20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen.
Er ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

11.5
Bei einem Produktdesign Auftrag erhält der Designer von jedem nach einem Entwurf produzierten Gegenstand vom Auftraggeber drei Belegexemplare aus der ersten Serie ohne Berechnung frei Büro des Designers zu Archivier-, Ausstellungs- und Referenzzwecken.

11.6
Bei Produkten mit einem Herstellungswert (HK) von über 700,- Euro großen Abmessungen genügen nach Absprache Teile des Produktes und auf Kosten des Auftraggebers angefertigte Farbdiapositive professioneller Qualität.

11.7
Ebenso erhält der Designer je 10 Belegexemplare von Werbemitteln, Drucksachen o.ä., die für nach Entwürfen des Designers hergestellte Produkte angefertigt werden.

12 Nennung des Designers/Kennzeichnung/Hinweise
12.1
Nach Vereinbarung kann der Auftraggeber auf den vom Designer entworfenen Produkten sowie auf Werbemitteln dafür oder in Veröffentlichungen dafür die Namensnennung des Designers als Designer vornehmen.

12.2
Die Form der Kennzeichnung ist abzusprechen.

12.3
Der Designer kann beanspruchen, dass die nach seinem Entwurf hergestellten Erzeugnisse, Werbemittel dafür und Veröffentlichungen darüber mit einer auf den Designer als Designer hinweisenden Bezeichnung nach Wahl des Designers versehen werden, wenn dies technisch möglich ist, der Gesamteindruck des Erzeugnisses nicht beeinträchtigt wird und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht verletzt werden.

12.4
Der Designer kann in geeigneter Form in Veröffentlichungen, bei Ausstellungen und in eigenen Drucksachen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinweisen.

13 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
13.1
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Gestaltungsfreiheit des Designers darf durch das Vertragsverhältnis nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestellten Arbeiten nur unter den in den Werkvertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 631 ff. BGB) genannten Voraussetzungen ablehnen.

13.2
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

13.3
Der Auftraggeber erteilt dem Designer alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und stellt gegebenenfalls Muster, Teile, Unterlagen, Zeichnungen sowie andere auftragsrelevante Medien kostenlos frei Büro des Designers auf sein Risiko und – soweit nicht anders vereinbart – ohne Sorgfalts-, Aufbewahrungs- und Rückgabeverpflichtungen zur Verfügung.

13.4
Soweit dies nicht möglich ist, werden Gegenstände, Auskünfte, Informationen und Unterlagen nach Absprache durch den Designer beschafft. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

13.5
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Designer zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe beauftragt.

14 Gegenseitige Information
14.1
Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffenden Fragen.

14.2
Dies betrifft insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang einer Projektarbeit beeinflussen können.

15 Vertraulichkeit/Geheimhaltung auf Gegenstände/Datenschutz
15.1
Alle Informationen, welche dem Designer im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist.

15.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen den Designer betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher vereinbart worden ist.

15.3
Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

16 Erfüllungsort und Gerichtsstand/Deutsches Recht
16.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Designers.

16.2
Die Leistungen des Designers werden in der Regel durch diesen selbst vertreten. Mitarbeiter seines Teams werden an den Projekten beteiligt. Beratungen und Präsentationen werden durch den Designer oder, nach Absprache, durch seine Mitarbeiter vorgenommen.

16.3
Auf das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Designer ist Deutsches Recht anzuwenden. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber.

17 Schlußbemerkungen/Salvatorische Klausel
17.1
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Diese Vertrags und Geschäftsbedingungen basieren auf den Empfehlungen des VDID (Verband Deutscher Industrie Designer e.V. Düsseldorf), und der AGD (Allianz deutscher Designer).
Stand 2008